1. Große Kirchenstreit – Glaubensbekenntnis “Nicäno-Konstantinopolitanum”
Der sog. “Arianische Streit” ist ein zentraler Baustein im korrekten Verständnis der Kirchengeschichte, denn vieles geht aus dieser Debatte hervor und ist die Grundlage für die weitere Entwicklung der Dreieinigkeitslehre, die noch kommen soll.
Nachtrag:
Die Betonung an dieser Stelle ist “… die noch kommen soll.”, denn keineswegs war, wie zuvor erwähnt, zu jener Zeit (also im 4. Jahrhundert) die Dreieinigkeitslehre, sagen wir mal, “fertig”. Sie befand sich viel mehr in der theologischen Entwicklung und kurz vor ihrem Abschluss. Dieser Disput ist eines der Bausteine in der Etablierung dieser Lehre.
Dieser “Arianische Streit” hatte sich über die Jahre entwickelt und fand seinen Höhepunkt im 4. Jahrhundert. Um was es dabei genau ging, lässt sich sehr gut anhand dieser Wiki-Tabelle überblicken (auf der einen Seite befinden sich die “Nicht-Trinitarier“, dann in der Mitte die “Unschlüssigen” und rechts die “Verfechter der Trinität“).
Das Ergebnis des Konzils in Nicäa (325 n. Chr.) führt zu folgendem Glaubensbekenntnis:
(deutsche Übersetzung)
“Wir glauben an den einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren.
Und an den einen Herrn Jesus Christus,
den Sohn Gottes,
der als Einziggeborener aus dem Vater gezeugt ist, das heißt: aus dem Wesen des Vaters,
Gott aus Gott, Licht aus Licht,
wahrer Gott aus wahrem Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater (homoousion to patri);
durch den alles geworden ist, was im Himmel und was auf Erden ist;
der für uns Menschen und wegen unseres Heils herabgestiegen und Fleisch geworden ist,
Mensch geworden ist,
gelitten hat und am dritten Tage auferstanden ist,
aufgestiegen ist zum Himmel,
kommen wird um die Lebenden und die Toten zu richten;
Und an den Heiligen Geist.
Diejenigen aber, die da sagen „es gab eine Zeit, da er nicht war“
und „er war nicht, bevor er gezeugt wurde“,
und er sei aus dem Nichtseienden geworden,
oder die sagen, der Sohn Gottes stamme aus einer anderen Hypostase oder Wesenheit,
oder er sei geschaffen oder wandelbar oder veränderbar,
die verdammt die katholische Kirche.”
Dieses – dort nach dem Streit erfolgte – Glaubensbekenntnis wird dann 56 Jahre später (381 n. Chr.) im “1. Konzil von Konstantinopel” erweitert und ist bis heute für die “großen Kirchen der Welt” (katholisch, evangelisch, orthodox, …) als universelles Glaubensbekenntnis gültig
(s. z.B. Quelle: EKD – Evangelische Kirche Deutschland).
Nachtrag:
Diese historische und auch heute noch aktuelle Tatsache, dass sich z.B. auch die evangelische Kirche (die auf den sog. “Reformator” Martin Luther zurückgeht und zu dem wir noch kommen werden) auf das Glaubensbekenntnis der katholischen Kirche beruft, zeigt klar auf, dass egal wie sehr man sich als vermeintlicher evangelikaler oder Frei-Christ von der römisch katholischen Kirche trennen möchte, ihre Lehren ein- und denselben Ursprung haben. Und der Ursprung unzähliger dieser Lehren, u.a. der der Dreieinigkeit, begann eben mit den ersten Bischöfen und Kirchenvätern der katholischen Kirche und wurde erst hier im 4. Jahrhundert als “Dogma für alle” festgelegt.
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