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Wächter des Wortes
5Mo 4,2-Tests – Teil 9:
Sabbat – “Du darfst nicht”–Gebote

Darf man “unrein” zur Versammlung?

Anmerkung vorab: Wir werden in einem der noch folgenden Teile generell auf das Thema “Unreinheit” eingehen. Hier geht es erst einmal vordergründig um die Sabbat-Versammlung, auch wenn nachher noch das Gebet als Beispiel mit aufgeführt wird. Ihr werdet gleich sehen, was gemeint ist.

Im Zusammenhang mit der Überschrift hört man immer wieder, dass Schwestern gesagt wird, dass wenn sie ihre Periode haben, sie nicht zur Sabbat-Versammlung kommen dürfen. Als Grund hierfür wird ihre “Unreinheit” aufgeführt.

Auch hier müssen wir wieder die Frage stellen:
Wo in der Torah steht, dass eine Frau (oder auch ein Mann), wenn er unrein ist, nicht zur Sabbat-Versammlung kommen darf?

Antwort: Nirgends.

Wir lesen davon, dass man nicht in das Zelt der Zusammenkunft gehen darf, aber von einem Versammlungsverbot bei Unreinheit lesen wir nichts.

Also wie kommt man dann auf so etwas?

Ganz einfach: Man nimmt ein physisches Gebot, in dem Fall eines, das mit dem Zelt zu tun hat, vergeistlicht es und bringt es dann wieder zurück ins Physische. Das bedeutet in diesem Fall:
Aus: “Man darf nicht unrein zum Zelt kommen” macht man ein: “Man darf nicht unrein zur Versammlung kommen”. So die Auslegung.

Bei einigen geht diese Auslegung sogar so weit, dass gesagt bzw. gelehrt wird, dass eine Frau während ihrer Periode nicht beten darf. Auch hier wird wieder derselbe Grund genannt bzw. dasselbe Muster angewandt:
Aus: “Man darf nicht unrein zu Gott, also zum Zelt, kommen” macht man ein: “Man darf nicht unrein zu Gott kommen und zu ihm beten”. So die Logik.

Auch hier wäre die Frage wieder: Wo steht das? Wo steht, dass eine Schwester während ihrer Periode die ganzen Tage über nicht beten darf?

Man bedenke hierbei auch, dass wenn man dieses Gebot mit dem Zelt und der Unreinheit auf diese Weise auslegt, dann muss man auch alles andere, was in diesem Zusammenhang geschrieben steht, mit berücksichtigen. Denn kommt man unrein zum Zelt, gibt es die Todesstrafe. Das würde bedeuten, dass auch zur Versammlung kommen oder zu Gott zu kommen und zu ihm zu beten, todeswürdige Sünden wären. Alles andere wäre auch hier wieder ein Rosinenpicken. Man kann nicht das eine aus einem Gebot nehmen und andere Teile davon übergehen. So funktioniert das nicht.
So kommt man auch nicht Gott näher, so geht man in die Irre … und reißt dabei dann auch noch andere mit, die diesem (wir müssen es in dieser Klarheit sagen!) unbiblischen Unsinn glauben schenken.

Dass man überhaupt darüber sprechen muss, zeigt, wie groß und massiv die Verwirrung ist: Überall Menschengebote. Ein neu erfundenes und vermeintlich überweises Joch der Knechtschaft jagt das nächste und wird so anderen zur Last gemacht. Hier insbesondere unseren Schwestern, denen man dann noch zusätzlich den Segen der Versammlung und des Gebets verwehrt.

Das ist absolut untragbar!
Mal ganz abgesehen davon, dass es eben der Torah etwas hinzufügt
und somit Sünde ist!

Denn hätte unser himmlischer Vater es für richtig erachtet, dass seine Töchter während ihrer Periode nicht zur Versammlung kommen, dann hätte er das so befohlen. Hätte unser himmlischer Vater es für richtig erachtet, dass seine Töchter während ihrer Periode nicht zu ihm beten, dann hätte er das genau so befohlen. Das hat er aber nicht.

Und daher sollten wir es auch nicht!
Andernfalls werden wir irgendwann Rechenschaft dafür ablegen müssen.

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